Photovoltaik-Konzept
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| Wir bieten in Kooperation mit einem Spezialmakler ein exklusives Deckungskonzept zur Versicherung von Photovoltaik. Für PV-Anlagen sind oft langfristige Finanzierungen nötig. Wenn allerdings durch unvorhergesehene Schäden, Ihre PV-Anlage weniger oder gar keine Leistung mehr erbringt, wird die ganze Renditeberechnug auf den Kopf gestellt. Schützen Sie deshalb Ihre Kapitalanlage gegen Schäden und hieraus resultierende Ertragsausfälle mit unserem leistungsstarken und günstigen SeconSolar Konzept. Bedenken Sie außerdem das Haftpflicht-Risiko als Betreiber! |
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- All-Gefahrendeckung, die auch bei Sturm, Hagel, Schneedruck oder Tierbiss leistet
- Ertragsausfall mit Tagesentschädigung 2,50 € je kWp, bei Feuer, Sturm Hagel 12 Mon.
- Baudeckung, beitragsfreie Montageversicherung schon vor Fertigstellung der PV-Anlage
- Sofortiger Reparaturbeginn, durch Fachbetrieb bei Schäden bis 1.000 €
- De-/Remontage, aufgrund von Gebäudeschäden mitversichert
- Vorsorgeversicherung, bei Anlagenerweiterung
- Haftpflichtversicherung wird als Zusatz für den Betreiber auf jedenfall empfohlen Details
- NEU! Photovoltaik-Rechtsschutz als weiterer Zusatzbaustein Details
Berechnen Sie hier in nur wenigen Schritten Ihr unverbindliches Angebot. Anlagen bis 2 Mio € Nettoinvestitionssumme können direkt Online abgeschlossen werden. Überzeugen Sie sich vom marktführenden Preis- /Leistungsverhältniss. Versicherer im Hintergrund ist ein welweit tätiger, finanzstarker Industrieversicherer mit einem besonderen Fokus auf alle Bereiche der erneuerbare Energien. |
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| Einzelheiten zum Secon-Solar Photovoltaik-Konzept |
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Was passiert bei einem Nutzungsausfall?
Mitversichert ist eine Ertragsausfallversicherung. Die Tagesentschädigung je kWp Anlagenleistung beträgt 2,50 € je kWp.
Die Haftzeitdauer beträgt 6 Monate. Bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel verlängert sich diese auf 12 Monate.
Die Selbstbeteiligung bei Anlagen bis100.000 Euro Nettoinvestitionssumme beträgt 100 €, allerdings keine Selbstbeteiligung beim Nutzungsausfall. Die SB verringert sich nach 3 schadenfreien Jahren um 50% und nach 10 schadenfreien Jahren um 100%.
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Warum brauche ich eine Haftpflicht-Versicherung oder Rechtsschutzversicherung?
Die Photovoltaikbetreiber-Haftpflichtversicherung leistet Ersatz für Schadensersatzansprüche Dritter z.B. bei:
- Schäden die bei derEinspeisung von elektrischem Strom in das Netz des stromabnehmenden Netzbetreibers entstehen.
- Schäden, die durch die Anlage auf Grund Ihrer Montage auf einer gemieteten Immobilie etstehen.
Vorsicht! in bestehenden Privathaftpflicht-Versicherungen ist dieses Risiko meistens nicht enthalten, da der Betrieb der Anlage als gewerblich gilt, gleiches trifft beim Rechtsschutz zu.
Der Photovoltaik-Rechtsschutz schützt den Betreiber bei z.B.:
- mutwilliger Beschädigung durch zahlungsunfähige Vandalen
- Streitigkeiten mit dem Finanzamt wegen nicht oder falsch abgerechneter PV-Abschreibungen, Werbungskosten, etc.
- wenn der Installationsbetrieb für die Anlage mehr Geld verlangt, als zum Festpreis vereinbart war
- wenn der PV-Versicherer Schäden nicht zahlt, weil angeblich im Antrag falsche Angaben zu z.B. Blitzschutz und Überspannung gemacht wurden, Brandstiftung unterstellt wird oder Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverträgen bei gemieteten Dächern
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Versicherte Schäden?
Es handelt sich um eine All-Gefahrendeckung, hierbei sind grundsätzlich alle denkbaren Gefahren mitversichert, die nicht bedingungsgemäß ausdrücklich ausgeschlossen sind. Versichert ist zum Beispiel: Diebstahl, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und unsachgemäße Handhabung, Überspannung, Induktion und Kurzschluß, Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implusion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Innere Unruhe, höhere Gewalt (z.B. Naturkräfte), Sturm und Hagel, Frost und Schneedruck, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Marderbiss / Tierverbiss. |
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Was erhalten Sie im Schadenfall?
Leistung und Entschädigung:
Bei Totalschaden: Die Elektronik-Versicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. Sie bekommen eine vergleichbare neue Sache entschädigt.
Bei Teilschaden: Hier werden die Reparaturkosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.
Je Position werden im Schadenfall anfallende Kosten bis 1.000 € je kWp, mindestens 10.000 € maximal 50.000 € ersetzt. Dies umfasst Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Mauer- und Stemmarbeiten, Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums und Luftfracht.
Zusätzlich sind mitversichert: schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden bis 15.000 € auf erstes Risiko, Vorsorgeversicherung (50% der VSu, max. 250.000 €), Sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis 10.000 € auf erstes Risiko, Schadensuchkosten bis 5.000 €, Unterversicherungsverzicht, Feuerlöschkosten bis 5.000 €, Daten und Programme bis 5.000 €, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, De-/Remontage aufgrund von Gebäudeschäden bis 5.000 €, Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile bis 1.000 € und vorzeitiger Deckungsbeginn (Baudeckung).
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